Gebührenordnung für die Nutzung der Reitanlage des RuFV Neuengörsin Neuengörs

Die Reitanlage des RuFV Neuengörs in Neuengörs steht den Stamm-Mitgliedern des RuFV Neuengörs ganzjährig – wenn die Bodenverhältnisse es zulassen – kostenlos zur Verfügung. Die Erhaltung der Anlage wird über die Mitgliedsbeiträge finanziert.

 

Gäste sind herzlich willkommen !!

 

Hier beträgt die Nutzungsgebühr 10,-- Euro pro Pferd. Die Bezahlung erfolgt im Unterricht an den jeweiligen Trainer, der das Geld an den Verein übergibt.

Nutzer außerhalb eines Unterrichtes melden sich bitte telefonisch unter der Nummer: 0171 5291903 bei der 1.Vorsitzenden an.

Die Gebühr von 10,-- Euro ist in diesem Fall auf das Konto des Reit- und Fahrvereins Neuengörs unter der IBAN: DE25 2139 0008 0002 2768 10 zu entrichten.

 

Für Mitglieder des RuFV Neuengörs, die Stamm-Mitglied eines anderen Vereins sind, beträgt die Nutzungsgebühr 5,-- Euro. Sollten diese Mitglieder an den Arbeitsdiensten teilnehmen, kann die Gebühr erstattet werden.

 

Gez.: Der Vorstand